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Donnerstag, 9. September 2010

Praxisübernahme besser als Praxisneugründung - Steuervorteile, bessere Kreditchancen

Der Praxismarkt ist 2009 und 2010 in der Humanmedizin so aktiv wie nie in Deutschland. Immer mehr ältere, ärztliche Kollegen scheiden aus dem Amt oder entschliessen sich vor dem Ruhestand in gehobener Klinikposition abschliessend zu praktizieren. Vor allem internistische und allgemeinmedizinische Praxen stehen mittlerweile gehäuft zum Verkauf.

Dabei sehen nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eine Praxisübernahme durch jüngere Kollegen und Kolleginnen lieber, als eine komplette Neugründung. Der Praxiskauf und die Praxisübernahme hat mehrere auch stark wirtschaftliche Vorteile, als blosse Neugründung an komplett anderer Stelle. So können typische Hausarztpraxen meistens eine feste Patientenklientel und damit einen gewissen standorterhaltenden Bonus durch die KV aufweisen. Auch Banken sind bei einer Praxisübernahme viel aufgeschlossener bei der Kreditvergabe, als bei reiner Neugründung trotz existierender Praxisangebote.

Der Vorteil auf einen Punkt gebracht? Eine bestehende Arztpraxis besitzt gewisse Regelleistungsvolumina (RLV) der KV, mit denen jedes Jahr in ähnlicher Höhe gerechnet werden kann. Die Praxis hat sich meistens bereits komplett amortisiert und eine Fortführung hält das Versorgungsgefüge in der Region aufrecht. Somit kann bei Praxisübernahme, ähnliche einem "Filialwechsel" der Tagesbetrieb fortgesetzt werden und vom neuen Praxiseigner (Arzt) sukzessive die Erneuerung der Praxis sowie der Ausbau von mehr Privatleistungen, weiteren Sprechstunden für Zusatzangebote wie Akupunktur, Naturmedizin, Homöopathie, Diagnostiksprechstunden etc. geplant und mit genügend Sicherheit forciert werden. Vor allem in den hausärztlichen Praxen lohnt sich dieses Konzept, denn die Alteigner haben an diese Chancen nicht mehr gedacht oder wollten sich diesen neuen Methoden des Praxiskonzepts nicht mehr aufgeschlossen zeigen. So sind diese Praxen zum größten Teil vollständige Kassenpatienten Praxen ohne jedwede Art von IGeL oder Privatleistungen.

Auch steuerlich sollte man sehr vorsichtig sein. Das Finanzamt achtet beim Praxiskauf sehr genau auf die Kaufsumme im Satz zum Goodwill-Wert und inwieweit mit dem Praxissitz dann weiter verfahren wird - was der Kaufvertrag genau besagt! Wird eine bestehende Praxis geschlossen und lediglich der Praxissitz an neuem Standort neueröffnet, so kann es bei steuerlicher Anzeige des Praxiskaufs dazu kommen, dass die Kaufsumme voll versteuert werden muss und kein Existenzgründungsbonus gewährt wird, damit Steuerbefreiung für einen Teil der Praxiskaufsumme ausgeschlossen ist. -> hier nachzulesen - Achtung beim Vertragstext im Praxiskauf

Unter Umständen lohnt sich gerade in solchen Fällen eine eingehende Praxisberatung oder Gründungsbegleitung.

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